19.05.2018, 15:56
(19.05.2018, 07:17)ogniwT schrieb: Mit diesem Urteil werden Polizei+Gerichte die nächsten 5-6 Monate richtig was zu tun bekommen. Warum? Weil jeder einfach nur "Dascam Erlaubt" gehört hat, sich so ein Teil in´s Auto hängt und jetzt den Verkehrserzieher spielen will. "Herr Wachtmeister gucken se mal. Bei dem geht das Rücklicht, rechts nicht und der da hat mir die Vorfahrt genommen. Da müssen se mal hinfahren"...
Passend dazu tritt ja am 25.05.2018 die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft. Darüber werden sich aber die wenigsten ausführlich informieren.
So bald die ersten Blockwarte der Straße dann auch mal eine ordentliche Strafe wegen einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bekommen haben, wird der Hype auch ganz schnell wieder vorbei sein.
Auch ohne DSGVO und Bußgelder wird das zurückgehen sobald alle Verstanden haben dass das Urteil "Kann bei Unfällen als Beweismittel verwendet werden" nicht zu mehr als der Beweiserbringung bei Unfällen berechtigt