24.04.2018, 15:28
tachschen,
das bezieht sich auf die Hunde !!
bezüglich deinem beitrag möchte ich dir gerne etwas von mir dazu beisteueren, da ich von meinem intelligenten nachbarn dieses jahr eine anzeige bekommen habe wegen meinem Hund, das der fast den ganzen tag bellen würde::
vor 2 jahe hat das schicksal bei mir zu geschlagen, und ich hatte von heute auf morgen einen jungen hund,
parallel dazu hatte ich eine schmerzhafte wirbelsäulen verletzung womit ich die hundeausbildung teilweise meiner hundesitterin übertragen musste.
auf jeden fall nachbar meine mich primitiv und dumm anzul..., ba und anzeige meine reaktion darauf dein ansprechpartbner ist mein briefkasten, und habe diesen herren einfach stehen gelassen
mein selbstbewusstes DSH Mädchen ist ab ca. 8:00 uhr im zwinger im hof, bis ca 12 uhr, dann kommt die hundesitterin und dann ist sie wieder von 13 bis ab und zu 16 uhr bis ich nach hause komme im zwinger. von montag bis donnerstag.
wenn ich morgens wegfahre ist sie stinckig und schlägt an, kommt DHL hört man sie, kommt die untermieterin hört man sie
ist nachbars fußhupe im hof der schon 20 km zuvor anfängt zu kläffen ohne grund geht die post ab.
das soweit zu der schrift in der anzeige mein hund würde fast nur den ganzen tag bellen.
irgend wann meinte dann mal wieder der nachbar das er zum ordnungsamt geht, was der vollh... nicht wusste ist das ich den schon angekündigt habe...
warum??
Und darum geht es:
maßgebend für Lärmbelästigung ist zuerst die Stadsatzung, und das gebiet in dem du lebst d.h
1.)
mein Hundemädchen und ich z.B leben in einem Mischgebiet in einem Mischgebiet muss der Anwohner sogenannte Lärm dulden, wir haben z.B den Netto in der Nähe und wenn der um 4 uhr seine wahre bekommt muss man das in kauf nehmen wie auch ein bellender Hund
man unterscheide, wenn ein hund nicht durchgehend bellt am Stück, ist das ein artgerechtes verhalten von einem Hund, wenn es keine wäre dann würde er miauen.
2.) in einem Mischgebiet gilt nicht einmal die Mittagsruhe 12 bis 15 Uhr oder so
3.) Gesetzliche Ruhestörung ab 22 Uhr
In jeder Stadtsatzung ist beschrieben was reine Wohngebiete sind, dort sind für die speziell ausgewiesenen reinen Wohngebiete in den Städten auch die Zeiten für Elektrogeräte und tralala aufgeführt.
zurück zu meiner Anzeige
auf jeden fall habe ich dem nachbarn vorgegriffen und bin mit dem rechtswissen zum Ordnungsamt, und habe die situation dargelegt, das wusste allerdings der nachbar nicht...
dann kam der wisch da die uniformierten mich nicht angetroffen habe klar die steuern müssen ja verdient werden,
da stand das man nur die gesundheits und haltungsumstände überprüfen wolle..
nach einem anruf von mir kamen die herren dann und da ich keinen aggressiven hund sondern einen aufmerksamen habe, waren die dann im hof mein huni lag nach kommando daneben, und da die herren keine angst vor hunden hatten, habe ich meinem mädchen das kommando zur begrüßung gegeben
danach konnten sich die beide umziehen weil wir vorher im schlamm waren...
das gespräch lief darauf hinaus das die ja eine begründung haben müssen, Lärmbelästigung Ruhestörung ist es nicht also was dann um ihren bericht abzuheften..
der eine ordnungsamtmitarbeiter meinte nur als wir sie nicht angetroffen habe, hat ihr huni natürlich angeschlage, und dann war ruhe so wie es sein muss..
und der nachbar der damit ein problehm hat hat denen sogar gezeigt das mein hundi anschläg wen er die garage aufmacht, aber dann auch wieder aufhört....
was ist das ende vom lied?? nachbar glotzt jedesmal stock sauer, und hält das m....
tja wie war das mit der grube......
das bezieht sich auf die Hunde !!
bezüglich deinem beitrag möchte ich dir gerne etwas von mir dazu beisteueren, da ich von meinem intelligenten nachbarn dieses jahr eine anzeige bekommen habe wegen meinem Hund, das der fast den ganzen tag bellen würde::
vor 2 jahe hat das schicksal bei mir zu geschlagen, und ich hatte von heute auf morgen einen jungen hund,
parallel dazu hatte ich eine schmerzhafte wirbelsäulen verletzung womit ich die hundeausbildung teilweise meiner hundesitterin übertragen musste.
auf jeden fall nachbar meine mich primitiv und dumm anzul..., ba und anzeige meine reaktion darauf dein ansprechpartbner ist mein briefkasten, und habe diesen herren einfach stehen gelassen
mein selbstbewusstes DSH Mädchen ist ab ca. 8:00 uhr im zwinger im hof, bis ca 12 uhr, dann kommt die hundesitterin und dann ist sie wieder von 13 bis ab und zu 16 uhr bis ich nach hause komme im zwinger. von montag bis donnerstag.
wenn ich morgens wegfahre ist sie stinckig und schlägt an, kommt DHL hört man sie, kommt die untermieterin hört man sie
ist nachbars fußhupe im hof der schon 20 km zuvor anfängt zu kläffen ohne grund geht die post ab.
das soweit zu der schrift in der anzeige mein hund würde fast nur den ganzen tag bellen.
irgend wann meinte dann mal wieder der nachbar das er zum ordnungsamt geht, was der vollh... nicht wusste ist das ich den schon angekündigt habe...
warum??
Und darum geht es:
maßgebend für Lärmbelästigung ist zuerst die Stadsatzung, und das gebiet in dem du lebst d.h
1.)
mein Hundemädchen und ich z.B leben in einem Mischgebiet in einem Mischgebiet muss der Anwohner sogenannte Lärm dulden, wir haben z.B den Netto in der Nähe und wenn der um 4 uhr seine wahre bekommt muss man das in kauf nehmen wie auch ein bellender Hund
man unterscheide, wenn ein hund nicht durchgehend bellt am Stück, ist das ein artgerechtes verhalten von einem Hund, wenn es keine wäre dann würde er miauen.
2.) in einem Mischgebiet gilt nicht einmal die Mittagsruhe 12 bis 15 Uhr oder so
3.) Gesetzliche Ruhestörung ab 22 Uhr
In jeder Stadtsatzung ist beschrieben was reine Wohngebiete sind, dort sind für die speziell ausgewiesenen reinen Wohngebiete in den Städten auch die Zeiten für Elektrogeräte und tralala aufgeführt.
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auf jeden fall habe ich dem nachbarn vorgegriffen und bin mit dem rechtswissen zum Ordnungsamt, und habe die situation dargelegt, das wusste allerdings der nachbar nicht...
dann kam der wisch da die uniformierten mich nicht angetroffen habe klar die steuern müssen ja verdient werden,
da stand das man nur die gesundheits und haltungsumstände überprüfen wolle..
nach einem anruf von mir kamen die herren dann und da ich keinen aggressiven hund sondern einen aufmerksamen habe, waren die dann im hof mein huni lag nach kommando daneben, und da die herren keine angst vor hunden hatten, habe ich meinem mädchen das kommando zur begrüßung gegeben

das gespräch lief darauf hinaus das die ja eine begründung haben müssen, Lärmbelästigung Ruhestörung ist es nicht also was dann um ihren bericht abzuheften..
der eine ordnungsamtmitarbeiter meinte nur als wir sie nicht angetroffen habe, hat ihr huni natürlich angeschlage, und dann war ruhe so wie es sein muss..
und der nachbar der damit ein problehm hat hat denen sogar gezeigt das mein hundi anschläg wen er die garage aufmacht, aber dann auch wieder aufhört....
was ist das ende vom lied?? nachbar glotzt jedesmal stock sauer, und hält das m....
tja wie war das mit der grube......
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
