05.10.2017, 11:48
Hier wird gerade sehr viel vermischt.
Fakt ist:
Auf Privatgrund darf gefilmt werden, wenn öffentlich zugänglich, dann nur mit Hinweis.
Dash Cams sind nur zivilrechtlich ein mal zugelassen worden. Das heißt nicht das es grundsätzlich so ist. Es wird keiner einer Fahrerflucht oder ähnlichem auf Grund von den Aufnahmen überführt werden, da es als Beweis nicht zulässig.
Filmen aus einem parkenden Auto mit einer Dash Cam ist verboten.
Das ist die Situation in Deutschland.
Fakt ist:
Auf Privatgrund darf gefilmt werden, wenn öffentlich zugänglich, dann nur mit Hinweis.
Dash Cams sind nur zivilrechtlich ein mal zugelassen worden. Das heißt nicht das es grundsätzlich so ist. Es wird keiner einer Fahrerflucht oder ähnlichem auf Grund von den Aufnahmen überführt werden, da es als Beweis nicht zulässig.
Filmen aus einem parkenden Auto mit einer Dash Cam ist verboten.
Das ist die Situation in Deutschland.