04.10.2017, 18:02
(04.10.2017, 16:25)Blue16V schrieb: Dann bin ich ja gesetzlich verpflichtet mein Grundstück einzuzäunen, wenn ich darauf filmen möchte.Richtig,
oder aber du musst aussreichend darauf hinweisen das du ein Filmer bist^^
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut
