04.10.2017, 15:08
Im Laden ist es ein öffentlicher Raum. Der Besitzer kann sein Grund und Boden überwachen wie er will. Wenn es öffentlich Zugänglich ist muss er darauf hinweisen.
Beim Fahren mag es ja eventuell ja noch zivilrechtlich erlaubt sein. Bei einem parkenden Auto darf man wie im aktuellen Fall eben nicht den öffentlichen Raum überwachen.
Beim Fahren mag es ja eventuell ja noch zivilrechtlich erlaubt sein. Bei einem parkenden Auto darf man wie im aktuellen Fall eben nicht den öffentlichen Raum überwachen.