(27.04.2017, 13:21)cooldriver schrieb:(27.04.2017, 04:15)9eor9 schrieb: Das wissen wir - noch - nicht.
Doch.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Reifengrößen haben sich geändert.
Unterlagen und Service gehen seit einiger Zeit von
der Renault Deutschland AG aus.
Wenn es keine Reifen(-freigaben) mehr gibt, macht das nicht die Felgen illegal. Ohne Sinn und Verstand wird das GA abgelehnt, obwohl nur einige Kombinationen nicht mehr passen.
Den Ärger mit den Intras hatten auch schon Leute mit 14 Zöllern.
Wenn man aufgrund des GA eintragen lassen will, empfehle ich dringendst, sich die Begründung für die ,,Ungültigkeit'' SCHRIF TLICH bei TÜV, KBA oder Renault zu besorgen und dann per Einzelabnahme begutachten zu lassen.
Dass von Renault D wenig Hilfe zu erwarten ist, ist leider bekannt.