07.12.2016, 21:07
@supergruen
das sind diese garantieverischerungen die im gebrauchtwagenbereich so üblich sind in den AGB s da muss im garantiefall, der verkäufer seinen senft dazu geben, entweder er gibt das frei (schriftlich) und du als kunde kannst nach rücksprache mit der versicherung eine werkstatt auswählen
(kommt 0,0001% vor
oder der verkäufer macht das in seiner eigenen wekstatt glaube
bis 50000 km keine zuzahlung,
dann für jede 10000 staffel 10% der rechnung so war es zumindest bei mir... ist ganz legal weil das spezielle versicherer sind, hat mit der werkstatt nichts zu tun
sag aber nichts über die fähigkeiten der werkstatt aus....
das sind diese garantieverischerungen die im gebrauchtwagenbereich so üblich sind in den AGB s da muss im garantiefall, der verkäufer seinen senft dazu geben, entweder er gibt das frei (schriftlich) und du als kunde kannst nach rücksprache mit der versicherung eine werkstatt auswählen
(kommt 0,0001% vor
oder der verkäufer macht das in seiner eigenen wekstatt glaube
bis 50000 km keine zuzahlung,
dann für jede 10000 staffel 10% der rechnung so war es zumindest bei mir... ist ganz legal weil das spezielle versicherer sind, hat mit der werkstatt nichts zu tun
sag aber nichts über die fähigkeiten der werkstatt aus....
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
