01.10.2016, 18:06
Wenn du als unfallfrei gekauft hast und rechtschutzversichert bist, würde ich mir einen "Umtausch" oder Minderung überlegen. Ein solcher Schaden muss angegeben werden, auch wenn man ihn nicht selber auf dem Gewissen hat.
Ansonsten hast du ein verzinktes sehr gutes Auto gekauft, das steinalt werden kann.
Ansonsten hast du ein verzinktes sehr gutes Auto gekauft, das steinalt werden kann.