05.06.2016, 11:05
(05.06.2016, 10:28)Broadcasttechniker schrieb: Ich bin verwirrt und würde beide bitten Quellen anzugeben, eventuell Auszüge des Gutachtens/ABE hier zu zeigen.
(05.06.2016, 09:22)9eor9 schrieb: Es ist eine Anbauabnahme vorgeschrieben, das steht in der ABE, (auch in der ABE zu den K33 Federn, denn da habe ich es vor dem Schreiben nachgelesen).
Ebenso sind gemäß ABE die Vorderachswerte zu prüfen und ggf auf Sollwerte einzustellen. (Das steht ebenfalls in der ABE bezüglich der Einbauhinweise und war auch zu lesen im Gutachten meiner Eibach 30mm Federn. Ohne Spurprotokoll keine Eintragung)
(05.06.2016, 10:28)Broadcasttechniker schrieb: Zu den Reifengrößen wird hier leider viel Mist verzapft, es müssen heute definitiv nicht sämtliche Kombinationen eingetragen sein, es steht sogar meist nur die kleinste Größe drin.
Das gilt nur für Seriengrößen, die mit Typzulassung des Autos genehmigt wurden.
(05.06.2016, 10:28)Broadcasttechniker schrieb: Und gerade bei Felgen erschließt sich für mich eine Vorführung nicht.
Wenn in der ABE für den Fahrzeugtyp den ich fahre die Felge und die Reifengröße erwähnt ist, wozu brauche ich dann eine Abnahme?
Dann nicht
(05.06.2016, 10:28)Broadcasttechniker schrieb: Freigängigkeit garantiert die ABE/das Gutachten.
Nur bei Serienfelgengrößen und -Reifen.
Es gibt Felgen, in deren ABE auf die Eintragung von Nichtserienreifengrößen verzichtet wird.
Felgenhersteller dürfen weiterhin Reifenbindungen vorschreiben, nur Autohersteller nicht. Nur weiß das fast niemand, zum Glück.
(04.06.2016, 20:11)Net-Ranger schrieb: Ich dieses Gutachten habe
Dann empfehle ich dir, es zu lesen.