05.06.2016, 09:35
Der Unterschied einer ABE zu einem Teilegutachten besteht ja wohl darin, dass man das Fahrzeug NICHT vorführen muss.
Ansonsten wäre die ABE ja unnötig.
Fakt ist, dass bei weiteren Änderungen (wie z.B. Rad/Reifenkombinationen) die NICHT in der ABE aufgeführt sind eine TÜV Vorführung erforderlich ist.
Ansonsten wäre die ABE ja unnötig.
Fakt ist, dass bei weiteren Änderungen (wie z.B. Rad/Reifenkombinationen) die NICHT in der ABE aufgeführt sind eine TÜV Vorführung erforderlich ist.