26.05.2016, 16:26
Dann hast aber schöne Kasper...Natürlich liegen gewisse Sachen IMMER im Auge des Betrachters, aber Zustand 2 ist eben nichtmehr. Das waren die alte Rilis. Desweiteren finde ich es sehr schade das selbst der TÜV nicht so richtig weis was er da von sich gibt.
TÜV Süd sagt es richtig:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...dtimer.pdf
TÜV Nord sagt es falsch:
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Aus dem oben genannten Link. Somit ist es auch klar das es hüben wie drüben anders gehandhabt wird. Traurig das die Jungs im Norden den Gesetzestext wohl nichtmal angeschaut haben. Den Zulassungen sind Bundessache, also Deutschland weit die selben. OHNE Aussnahme wie es ggf bei einer 07er Zulassung der Fall sein kann.
TÜV Süd sagt es richtig:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...dtimer.pdf
TÜV Nord sagt es falsch:
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Aus dem oben genannten Link. Somit ist es auch klar das es hüben wie drüben anders gehandhabt wird. Traurig das die Jungs im Norden den Gesetzestext wohl nichtmal angeschaut haben. Den Zulassungen sind Bundessache, also Deutschland weit die selben. OHNE Aussnahme wie es ggf bei einer 07er Zulassung der Fall sein kann.