19.05.2016, 21:09
ich habe geschrieben "i.d.r" !
in der regel ist eine garage fast immer baurechtlich relevant (meist grenzprivilegiert und fast immer notwendige voraussetzung einer baugenehmigung wegen vorhandener stellplatzverordnung/-satzung etc.)
es kommt im grunde darauf an ob die garage "notwendig" im sinne des baurechts ist.
dann muss sie auch als garage (per definition für kraftfahrzeuge(!) ) zur verfügung gehalten werden.
ein nicht zugelassenes auto zählt nicht als kraftfahrzeug (darf ja nicht fahren) sonden ist eine allgemeine sache.
lg - manfred
in der regel ist eine garage fast immer baurechtlich relevant (meist grenzprivilegiert und fast immer notwendige voraussetzung einer baugenehmigung wegen vorhandener stellplatzverordnung/-satzung etc.)
es kommt im grunde darauf an ob die garage "notwendig" im sinne des baurechts ist.
dann muss sie auch als garage (per definition für kraftfahrzeuge(!) ) zur verfügung gehalten werden.
ein nicht zugelassenes auto zählt nicht als kraftfahrzeug (darf ja nicht fahren) sonden ist eine allgemeine sache.
lg - manfred