18.05.2016, 19:59
(18.05.2016, 17:03)Theloo schrieb: Und lauter als das was da steht darf eine Anlage mit Abe nicht sein. Meines Wissens nach geht (oder ging) das nur mit Anlagen die via einzelabnahme eingetragen werden. Glaube da lag der wert bei 2 oder 3 dB über dem eingetragenem Wert. Laut und legal geht nunmal in den wenigsten Fällen.
du liegst richtig, war bei meinem audi S4 mit der einzelabnahme so, und der Tüvprüfer hat die werte minimal nach oben korrigiert...
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
