23.11.2015, 20:52
(23.11.2015, 19:15)Broadcasttechniker schrieb: Hallo Susan,
nett dass dich auch offiziell meldest.
Du kannst den TÜV ruhig überziehen, solltest aber bei mehr als zwei Monaten einen Termin machen den du ausdruckst solltest du unterwegs angehalten werden.
Der TÜV wird bei mehr als zwei Monaten überziehen ein klein wenig teurer, sonst gibt es keine Probleme.
Die Nebelscheinwerfer kannst ganz ausbauen, sonst musst du mal nach der Verkabelung hinter der Stoßstange schauen, die fault gerne komplett ab.
Gruß Ulli
Hi Ulli,
TÜV seit über 2 Jahren überfällig! Bei Euch hab ich erfahren, dass ich den Nebelscheinwerfer eigentlich nicht brauche, aber er ist nun mal da (...und sollte dann auch funktionieren....) also die Verkabelung sah schadlos aus, habe aber noch nicht nach den Sicherungen geschaut - oder macht das keinen Sinn... ? Wenn alles verfault ist - neue Stoßstange ohne Nebelscheinwerfer? VG!
(23.11.2015, 19:59)twingo46 schrieb: (re)bienvenue.....
hoffe in deinem intéressé das du nicht nur den einen schluessel hast??
Ich bin doch happy, dass ich jetzt überhaupt einen Schlüssel habe - soll ich noch einen machen lassen? VG Susan
Auch nach zwei Jahren? Super - jetzt brauche ich nur noch eine neue Werkstatt .-) Ach so - und noch nach dem Nebelscheinwerfer sehen... dann Termin - und ich darf mit dem Wagen zum Termin fahren? Versichert ist er ja. VG
(23.11.2015, 20:47)rohoel schrieb: ja das kannst du, mach vorher einen termin, dann hast du bei einer kontrolle auf dem weg keinen ärger.
wichtig: versichert muß er sein!
mfg rohoel.
(12.11.2015, 18:14)institio schrieb: Falls Hilfe vom Forum benötigt und gewünscht ist... Frechen ist nicht aus der Welt und liegt zudem noch in der Richtung von guten Freunden von mir.
Das ließe sich verbinden und die Fahrt würde sich gleich doppelt lohnen.
Das ist ein richtig klasse Angebot von Dir. So was hätte ich nie erwartet. VG Susan