01.11.2015, 14:05
(01.11.2015, 10:41)onkel-howdy schrieb: Wo liegt den die 2% Grenze von der Spurbreite?Die 2 % - Grenze kannst du selber ausrechnen. Reifenmitte bis Reifenmitte und jede Seite darf 1% hinaus. Die braucht man aber meist nur bei Spurverbreiterung mit ABE. Bei allem was TÜV-Gutachten für das Fahrzeug hat, würde es ja separat geprüft und muss dann noch vorgeführt werden. Ich (und mein TÜV-Prüfer) hatte damit noch nie Probleme auch nicht wenn es drüber lag. Im Einzelfall ist es vielleicht besser den TÜV vorher zu kontaktieren bei Einzelabnahmen, bevor man später in die Röhre schaut.
In dem Link unter "Fahrwerksfestigkeit / ET-Grenze" steht auch noch ein wenig darüber.
https://spurverbreiterung.de/shop_content.php?coID=108
PS: Sorry bin oben nur auf die ET eingegangen und nicht auf die 2%-Nummer.
Grüße