31.10.2015, 14:32
Das ist eben der Unterschied zwischen dir und mir, ich finde man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Die Schädigerin wird wohl grob fahrlässig gehandelt haben, mit Sicherheit nicht vorsätzlich.
Vorsatz ist von keiner Versicherung abgedeckt.
Wenn die Schädigerin Hartz4 Empfänger ohne Versicherungsschutz ist würde ich mir dein Vorgehen sehr gut überlegen.
Der Schaden wird nur vergrößert und trotzdem komplett an dir hängen bleiben.
Auch eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung bei dieser Bagetelle zu bemühen wäre nicht weise.
Einem Bekannten von mir ist ein Selbstmörder der von der Brücke gesprungen ist ins Wohnmobil eingeschlagen.
Das war mal ein Sachschaden.
Und von einem Toten bekommst du keinen Cent, auch nicht von seiner Versicherung.
http://agus-selbsthilfe.de/agusforum/ind...eadID=4100
Die Schädigerin wird wohl grob fahrlässig gehandelt haben, mit Sicherheit nicht vorsätzlich.
Vorsatz ist von keiner Versicherung abgedeckt.
Wenn die Schädigerin Hartz4 Empfänger ohne Versicherungsschutz ist würde ich mir dein Vorgehen sehr gut überlegen.
Der Schaden wird nur vergrößert und trotzdem komplett an dir hängen bleiben.
Auch eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung bei dieser Bagetelle zu bemühen wäre nicht weise.
Einem Bekannten von mir ist ein Selbstmörder der von der Brücke gesprungen ist ins Wohnmobil eingeschlagen.
Das war mal ein Sachschaden.
Und von einem Toten bekommst du keinen Cent, auch nicht von seiner Versicherung.
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Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen