14.05.2015, 02:58
Was in Teilelisten, Werkstattbüchern oder auch den Fahrzeugpapieren (nicht) steht, ist völlig irrelevant. Es zählt nur die ABE oder ein Schreiben von Renault, dass das Teil bei diesem Auto (nicht: bei diesem Automodell) Serie ist.
Dass das Teil eine Serienversion ist, bildet lediglich die Grundlage für eine legale Verwendung. Ob deine 17 Zöller ohne Vermerk in den Papieren legal sind, darf bezweifelt werden.
Natürlich wird niemand bei den Initialefelgen Ärger machen, aber illegal bleibt illegal. Deswegen habe ich beschrieben, wie eine Eintragung möglich ist.
Das Prozedere geht auch genau so, wenn die Serienteile von irgendeinem anderen Auto einer anderen Marke sind.
Ich hatte das Problem typischerweise mit Chromfelgen, die in der deutschen ABE nicht beschrieben waren, sondern Originalfelgen eines japanischen Sondermodells. Chrom ist eintragungspflichtig, die Verwendung der Felgen ohne Eintragung klar verboten.
Dass das Teil eine Serienversion ist, bildet lediglich die Grundlage für eine legale Verwendung. Ob deine 17 Zöller ohne Vermerk in den Papieren legal sind, darf bezweifelt werden.
Natürlich wird niemand bei den Initialefelgen Ärger machen, aber illegal bleibt illegal. Deswegen habe ich beschrieben, wie eine Eintragung möglich ist.
Das Prozedere geht auch genau so, wenn die Serienteile von irgendeinem anderen Auto einer anderen Marke sind.
Ich hatte das Problem typischerweise mit Chromfelgen, die in der deutschen ABE nicht beschrieben waren, sondern Originalfelgen eines japanischen Sondermodells. Chrom ist eintragungspflichtig, die Verwendung der Felgen ohne Eintragung klar verboten.