27.02.2015, 16:54
Von den Abrollumfängen passt es gerade noch, Abweichung 1,3 % .
Im Prinzip brauchst du wieder günstigerweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
von Renault oder Reifenhersteller zur Abnahme.
Im Prinzip brauchst du wieder günstigerweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
von Renault oder Reifenhersteller zur Abnahme.