21.12.2014, 21:55
Ich denke, daß es zu jeder Variante ne TÜV-verträgliche Lösung gibt.
Wie man die Klarglasabdeckung abbekommt, hat TwingoDevil hier http://www.twingotuningforum.de/thread-8837.html ja schon wunderbar beschrieben.
Die Frage die ich dem HU Mensch also im Januar stellen werde ist, ob das ganze legal bleibt, wenn man in das geöffnete Gehäuse ein LED Licht (mit E Prüfzeichen als Tagfahtlicht+Positionslicht bzw. Tagfahicht+Standlicht) einbaut. Es gibt beide Varianten zu kaufen. Daß dann woanders vorne eine andere Lampe mit E Zulassung als Blinker sein muß ist klar.
Wie gesagt... das hier ist mein "ich denke mal laut Thread" zu dem Thema. Was ich oder andere davon umsetzen wird sich zeigen.
Wie man die Klarglasabdeckung abbekommt, hat TwingoDevil hier http://www.twingotuningforum.de/thread-8837.html ja schon wunderbar beschrieben.
Die Frage die ich dem HU Mensch also im Januar stellen werde ist, ob das ganze legal bleibt, wenn man in das geöffnete Gehäuse ein LED Licht (mit E Prüfzeichen als Tagfahtlicht+Positionslicht bzw. Tagfahicht+Standlicht) einbaut. Es gibt beide Varianten zu kaufen. Daß dann woanders vorne eine andere Lampe mit E Zulassung als Blinker sein muß ist klar.
Wie gesagt... das hier ist mein "ich denke mal laut Thread" zu dem Thema. Was ich oder andere davon umsetzen wird sich zeigen.