04.09.2014, 22:08
(03.09.2014, 06:29)Twingo Pi schrieb: Solang Du die dann verschenkst, bzw das nur für Dich und Dein Kumpel machst, ok.
Solltest Du Drosselklappen umbauen und veräussern mit einem Innendurchmesser > 40,5mm......
Lesen - verstehen!
Schutzanspruch bezieht sich auf Öffnungswinkel und ganz klar formuliert die Größe vom Loch - 2 Schutzansprüche.
Sobald einer von beiden verletzt wird greift der eingetragene Schutzanspruch.
D.h. egal wie, alles was größer ist vom Innendurchmesser als die Drosselklappen vom SecretDirty oder Prodat ist rechtlich geschützt - unabhängig dem Stellwinkel!
Zitat: Es wird Schutzanspruch beantragt für folgende technische Alleinstellungsmerkmale:
1. Stellwinkel von geschlossener Drosselklappe < 88°
2. Innendurchmesser von Bauteil Drosselklappe > 40,5 mm
Es ist auch kein Patent auf der Drosselklappe Typ D7F von Renault ® sondern ein Gebrauchsmuster auf die Bearbeitung der Drosselklappe Typ D7F.
Du hättest auch ganz einfach schreiben können: "Nein, ich mach nur eine für mich privat" Und die Sache wäre gegessen gewesen -daher meine Bitte von wegen bedenke Deine Antwort genau...
Patentschrift für 45mm Drosselklappe Motortyp MKB D7F
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi
45mm Drosselklappe für D7F - © by 2:27Crew & Pi