03.08.2014, 14:43
(03.08.2014, 13:10)Chris - TFNRW schrieb: OHC Tuner, du brauchst das mit dem Edding nicht ins lächerliche ziehen, es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt und ob es einen Polizisten interessiert oder nicht liegt nicht in Deinem Ermessen.
Nun bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.
OK , kannst Du haben , das nachmalen stellt weder eine Urkundenfälschung dar , noch ein Kennzeichenmissbrauch !
Der Halter ist verantwortlich dafür das sein Kennzeichen noch in 15 m Entfernung leserlich ist .
Der Hinweis mit dem Eddding wurde hier mit dem Hinweis einen dafür geeigneten zu nehmen Genüge getan , Hintergrund dafür , es sollte kein glänzender Farbton sein .
Und jetzt kommst Du und verpasst mir , obwohl ich meine Aussage vorher selber widersprochen habe , mit der Begründung das ich es ins Lächerliche ziehe , im Nachhinein eine Verwarnung

Ich unterstelle Dir dafür eine gewisse Willkür und erwarte von Dir das Du diese Verwarnung wieder zurück nimmst und das meine ich ernst !