03.08.2014, 14:08
Ich habe im Internet jetzt auch auf Anhieb keinen stichhaltigen Beweis gefunden, dass nachschwärzen strafbar sein soll. Nur viel Halbwissen, aber keiner liefert eine belastbare Quelle.
§22 StvG Abs.1 Nr.3 bezieht sich imho auf genau das Gegenteil: Kennzeichen vergammeln lassen ist eine Straftat.
Eine Veränderung nimmt man durch Nachschwärzen ja nicht vor (wenn die Farbe die korrekte ist), man stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.
§22 StvG Abs.1 Nr.3 bezieht sich imho auf genau das Gegenteil: Kennzeichen vergammeln lassen ist eine Straftat.
Zitat:3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt
Eine Veränderung nimmt man durch Nachschwärzen ja nicht vor (wenn die Farbe die korrekte ist), man stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.