03.08.2014, 05:29
(02.08.2014, 22:24)OHC TUNER schrieb: Für unleserliche Kennzeichen gibt es immer noch den Edding , soviel Motivation sollte Jeder an den Tag legen können der mit Sowas rumfährt .
Du weisst aber schon das Du damit im juristischen Sinne den Strafbestand der Dokumentenfälschung erfüllst?
Ein Kennzeichen ist ein amtliches Dokument das von Dir nicht nachträglich bearbeitet werden darf.
Was allerdings erlaubt ist:
Die kennzeichen beim "schildermacher" wieder duch die Farbwalze zu schicken.Da dieser ja befugt ist solche Dokumente zu erstellen, welche dann amtlich mit einer Plakette besiegelt werden.
Klingt jetzt etwas spießig.ist aber Realität.