Ja ist alles richtig, gilt alles noch wie vor.
Der Twingo 1 gibt es mit wie auch ohne Airbag und das gilt auch für die Lenkräder, wird über §21 beim TÜV eingetragen.
Ein Beispiel.
Golf 3 gab es mit und ohne Airbag und das Golf 3 Cabrio gab es nur mit Airbag und dennoch konnte man die Airbag Einheiten austragen lassen.
Der Twingo 1 gibt es mit wie auch ohne Airbag und das gilt auch für die Lenkräder, wird über §21 beim TÜV eingetragen.
Ein Beispiel.
Golf 3 gab es mit und ohne Airbag und das Golf 3 Cabrio gab es nur mit Airbag und dennoch konnte man die Airbag Einheiten austragen lassen.