16.01.2014, 19:52
(15.01.2014, 20:15)9eor9 schrieb: Der Gurtwarner hat nichts mit der Anschnallpflicht zu tun. Er ist jedoch häufig eine aufdringliche Nötigung.
Ulli, es geht nicht um die Anschnallpflicht und deren Sinn und Berechtigung. Es geht um technisch umgesetzte Aufdringlichkeit, von mir aus subjektiv empfundene Aufdringlichkeit.
Ich habe noch Autos gefahren, in denen man sich nicht anschnallen muss (EZ vor 1.7.69). Schon damals gab es Diskussionen darüber, ob der vorhandene Gurt angelegt werden muss oder nicht. Er muss es nicht, weil er nicht vorgeschrieben ist.
Der Gurtwarner ist nicht vorgeschrieben und es muss daher freigestellt sein, sich von dieser Beglückung zu befreien. Es ist unzulässig, daraus den Schluss zu ziehen, man wolle sich nicht anschnallen. Ich bin mit dem Motorrad mit 200 gegen einen LKW gefahren und weiß, was Unfall bedeutet. Willensbildung durch Druck ist nicht meine Art. Ich ziehe die Überzeugung vor.