04.12.2013, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2019, 12:23 von Chris - TFNRW.)
Hey Maurice,
sorry, wenn da irgendwie etwas untergegangen ist oder es ein Missverständnis gab.
Also, der Reihe nach. Direkt im ersten Post hatte ich es doch schon geschrieben: Lieferung mit einem brauchbaren Materialgutachten. Das ist nicht irgend ein Blättchen, was fröhlich durch das Internet wandert, sondern eine Materialprüfung durch den TÜV von dem Material und vom Hersteller dieser Erzeugnisse mit Anschrift und allem drum und dran. Grundsätzlich bin ich leider noch nicht weiter gekommen inwieweit solche Teile generell eintragungsfrei sind, da ja die Fahrzeugmaße nicht verändert werden und im Heckbereich unkritisch sind. Da denke ich an die Tatsache, dass Seitenschweller grundsätzlich auch eintragungsfrei sind, wenn sie die Fahrzeugmaße nicht verändern.
Zum nächsten Punkt. Ich habe noch zwei Detailbilder, die hatte ich heute Mittag auch schon mit Logos etc versehen, musste dann auch nochmal auf Reisen gehen
Bilder kommen aber nun hier, so dass Du vielleicht auch schon mehr siehst:
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, es ist natürlich sehr unglücklich, dass beides schwarz ist. Aber das ist leider Schicksal, denn eine andere Heckklappe war gerade nicht greifbar und die Teile sind produktionsbedingt immer schwarz. Ich hoffe aber, dass Du nun mehr erkennen konntest. Vorweg: an keiner Stelle ist das Gummi sichtbar, klare Sache. Das wäre optisch ja ein Reinfall. Die Blende überdeckt das Gummi komplett, aber das hatte ich auch schon geschrieben.
Und naja, eine ABS-Plastik Blende für den Twingo zu bekommen die eintragungsfrei ist, wird leider eine Wunschvorstellung bleiben, das weisst Du auch
Also, ich hoffe alle Fragen wurden geklärt. Falls nicht, bitte gerne melden.
sorry, wenn da irgendwie etwas untergegangen ist oder es ein Missverständnis gab.
Also, der Reihe nach. Direkt im ersten Post hatte ich es doch schon geschrieben: Lieferung mit einem brauchbaren Materialgutachten. Das ist nicht irgend ein Blättchen, was fröhlich durch das Internet wandert, sondern eine Materialprüfung durch den TÜV von dem Material und vom Hersteller dieser Erzeugnisse mit Anschrift und allem drum und dran. Grundsätzlich bin ich leider noch nicht weiter gekommen inwieweit solche Teile generell eintragungsfrei sind, da ja die Fahrzeugmaße nicht verändert werden und im Heckbereich unkritisch sind. Da denke ich an die Tatsache, dass Seitenschweller grundsätzlich auch eintragungsfrei sind, wenn sie die Fahrzeugmaße nicht verändern.
Zum nächsten Punkt. Ich habe noch zwei Detailbilder, die hatte ich heute Mittag auch schon mit Logos etc versehen, musste dann auch nochmal auf Reisen gehen

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, es ist natürlich sehr unglücklich, dass beides schwarz ist. Aber das ist leider Schicksal, denn eine andere Heckklappe war gerade nicht greifbar und die Teile sind produktionsbedingt immer schwarz. Ich hoffe aber, dass Du nun mehr erkennen konntest. Vorweg: an keiner Stelle ist das Gummi sichtbar, klare Sache. Das wäre optisch ja ein Reinfall. Die Blende überdeckt das Gummi komplett, aber das hatte ich auch schon geschrieben.
Und naja, eine ABS-Plastik Blende für den Twingo zu bekommen die eintragungsfrei ist, wird leider eine Wunschvorstellung bleiben, das weisst Du auch
