01.12.2013, 20:00
195/45/15 , Gutachten anhand der KBA Nummer beim KBA (Kraftfahrt Bundesamt) oder Dezent oder im Netz abfragen/suchen/schicken lassen.
Steht der Twingo nicht im Gutachten, wirds ne Einzelabnahme, d.h. Die Summe die zu zahlen ist und, ob er das überhaupt einträgt, liegt im Ermessen des Prüfers.
Steht der Twingo nicht im Gutachten, wirds ne Einzelabnahme, d.h. Die Summe die zu zahlen ist und, ob er das überhaupt einträgt, liegt im Ermessen des Prüfers.