26.09.2013, 09:51
(26.09.2013, 09:10)Darth Vader schrieb: Keine Fahrerflucht des 2.
wie kannst du da so sicher sein?
es ist ja wohl im ausland (maut) da gilt nicht unser recht.
wäre es aber in D, dann dürfte man auf der autobahn (wo es dann ja wohl gewesen wäre) nicht rückwärts fahren und 2 wäre insofern schon als ursächlich mitbeteiligt anzusehen.
korrektes verhalten von 2 war es ganz bestimmt nicht, einfach wegzufahren, da er den unfall wohl mitgekriegt haben musste, und mind. als zeuge zur verfügung stehen sollte.
ein jurist würde wohl nicht klar mit j/n antworten, mindestens jedoch ein "aber" dranhängen.
im übrigen ist das verhalten von 2, unangekündigt einfach rückwärts zu fahren, in meinen augen einfach rowdyhaft, ähnlich wie das ständige spurwechseln mit rechtsüberholen auf der AB bei stop and go, um sich allmählich - den sicherheitsabstand des relaxten fahrers nutzend - im stau vorzudrängen.
lg - manfred