27.08.2013, 21:00
(27.08.2013, 19:48)Broadcasttechniker schrieb: Das ist richtig, auch der (private) Verkäufer will geschützt sein.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
In Bezug auf Katie ging es mir darum, dass niemand der ein Auto vom Händler (war es bei Katie ein Händler?) gekauft hat glauben soll, da kann man nichts machen, weil es keine Garantie gibt.
Ich kaufe auch lieber ein ehrliches Auto von privat und kümmere mich selbst um die Mängel. Das Gezetere mit unwilligen Händlern ist mir extrem verhasst, weil es meine Lebensqualität beeinträchtigt. Die sollen sich mit jemandem anderen prügeln.
Wenn ein Privatmann im Kaufvertrag nur schreibt, dass keine Garantie besteht, dann haftet er ebenso wie der Händler und das sogar volle 2 Jahre.
Die Sachmängelhaftung kann bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt und bei Verkauf von privat ausgeschlossen werden, was aber vertraglich vereinbart werden muss.