27.08.2013, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 19:49 von Broadcasttechniker.)
Das ist richtig, auch der (private) Verkäufer will geschützt sein.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen