27.08.2013, 10:16
(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Der Zusatz "Keine Garantie" ist zwar faktisch richtig, dient aber hier eindeutig der Einschüchterung des Käufers, der seine Rechte und den Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Sachmängelhaftung (gesetzlich vorgeschrieben) nicht genau kennt.
Was deine Reparatur betrifft, so kann man nicht einfach sagen, dass das nicht unter die Sachmängelhaftung fällt. Da entscheiden die Gerichte je nach Umständen sehr unterschiedlich.
Wenn zB ein Getriebe 8 Monate nach dem Kauf verendet und der Wagen erst 40.000km hat, fällt es ganz sicher unter die Sachmängelhaftung. Der Fehler ist ja idR beim Kauf nie sichtbar vorhanden, sonst würde er ja auffallen. Die Schädigung, die dann kurze Zeit später zum Ausfall führt aber sehr wohl.
Das gilt als "schon beim Kauf vorhanden".
Im Zweifelsfall mit Rechtschutzversicherung zum Anwalt. Vorher aber zum Händler, der das Auto verkauft hat. Zunächst nicht woanders reparieren lassen, bis sich der verkaufende Händler schriftlich geweigert hat.