03.08.2013, 19:54
Eine Rechtsberatung ersetzt keine Lebenserfahrung. Man muss selbst ein Gespür entwickeln, wann einer einen Betrug versucht.
Diejenigen, die das gerne tun, merken nämlich wie ein Hai das Blut wittert, wen sie ver*rschen können. Bei anderen versuchen sie es erst gar nicht, oder es gelingt ihnen nicht. Man sollte also danach trachten, seine eigene Wahrnehmung für Falschheit zu stärken.
Der Händler wird auch wohl kaum einen Beleg ausstellen, auf dem er irgendwelche Steuern ausweist, die es nicht gibt. Er wird nur den erhaltenen Betrag vermerken. Machst du Ärger wegen irgendwas Unbeweisbarem, wird sich das schnell als "Irrtum" erklären.
Oder er geht zu seinem Anwalt und du hast eine Klage wegen Geschäftsschädigung oder Rufmord am Hals.
Mir hat mal ein Autohändler geraten: "Keine Veträge mit Verrückten!"
Je älter ich werde, je besser finde ich diesen Ratschlag. Zum Anfangsärger kommt nur immer mehr.
Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, wer es verkauft.
Wenn zB ein selbstständiger Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater (= Gewerbe) sein auf ihn zugelassenes firmengenutztes Fahrzeug verkauft, tritt er nicht als Privatmann auf. Das bedeutet: Erstens muss er die MwSt ausweisen, zweitens muss er ein Jahr für Sachmängel haften. Das kann nicht ausgeschlossen werden, wenn eine Privatperson das Fahrzeug kauft. Genauso sieht es aus, wenn das Auto zB einer Leasingfirma gehört.
Die Haftung für Sachmängel kann man nur umgehen, indem man eine Privatperson beim Verkauf "zwischenschaltet". Also Architekt verkauft Auto als Firma an seinen Nachbarn und muss dem Käufer Gewährleistung geben, was der Architekt aber vermeiden will. Daher verkauft der Nachbar das Auto als Privatmann an den weiteren, eigentlichen Käufer. Dieser kauft das Auto von privat, deshalb kann (und sollte unbedingt) der Nachbar im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Damit ist auch der Architekt von der Haftung freigestellt. Allerdings muss der Nachbar eine gewisse Zeit "Besitzer" sein. Ein sofortiger Verkauf ist nicht möglich, wenn nur die Sachmängelhaftung umgangen werden soll.
Diese Gewährleistungsbestimmungen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass Händler und Firmen keine alten Autos mehr an Privatpersonen verkaufen. Das alles sieht verbraucherfreundlich aus, ist es aber ganz und gar nicht. Privatpersonen bekommen keine billigen Autos mehr, denn die gehen (wesentlich deswegen) ins Ausland, wo niemand nach Garantie fragt.
Das Gewährleistungsrisiko ist völlig unkalkulierbar. Als Händler kommt man nur noch dann ungeschoren davon, wenn das Fahrzeug im Kaufvertag als "schrottreifer Teileträger mit Motor- und Getriebeschaden" beschrieben ist.
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Diejenigen, die das gerne tun, merken nämlich wie ein Hai das Blut wittert, wen sie ver*rschen können. Bei anderen versuchen sie es erst gar nicht, oder es gelingt ihnen nicht. Man sollte also danach trachten, seine eigene Wahrnehmung für Falschheit zu stärken.
Der Händler wird auch wohl kaum einen Beleg ausstellen, auf dem er irgendwelche Steuern ausweist, die es nicht gibt. Er wird nur den erhaltenen Betrag vermerken. Machst du Ärger wegen irgendwas Unbeweisbarem, wird sich das schnell als "Irrtum" erklären.
Oder er geht zu seinem Anwalt und du hast eine Klage wegen Geschäftsschädigung oder Rufmord am Hals.
Mir hat mal ein Autohändler geraten: "Keine Veträge mit Verrückten!"
Je älter ich werde, je besser finde ich diesen Ratschlag. Zum Anfangsärger kommt nur immer mehr.
Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, wer es verkauft.
Wenn zB ein selbstständiger Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater (= Gewerbe) sein auf ihn zugelassenes firmengenutztes Fahrzeug verkauft, tritt er nicht als Privatmann auf. Das bedeutet: Erstens muss er die MwSt ausweisen, zweitens muss er ein Jahr für Sachmängel haften. Das kann nicht ausgeschlossen werden, wenn eine Privatperson das Fahrzeug kauft. Genauso sieht es aus, wenn das Auto zB einer Leasingfirma gehört.
Die Haftung für Sachmängel kann man nur umgehen, indem man eine Privatperson beim Verkauf "zwischenschaltet". Also Architekt verkauft Auto als Firma an seinen Nachbarn und muss dem Käufer Gewährleistung geben, was der Architekt aber vermeiden will. Daher verkauft der Nachbar das Auto als Privatmann an den weiteren, eigentlichen Käufer. Dieser kauft das Auto von privat, deshalb kann (und sollte unbedingt) der Nachbar im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Damit ist auch der Architekt von der Haftung freigestellt. Allerdings muss der Nachbar eine gewisse Zeit "Besitzer" sein. Ein sofortiger Verkauf ist nicht möglich, wenn nur die Sachmängelhaftung umgangen werden soll.
Diese Gewährleistungsbestimmungen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass Händler und Firmen keine alten Autos mehr an Privatpersonen verkaufen. Das alles sieht verbraucherfreundlich aus, ist es aber ganz und gar nicht. Privatpersonen bekommen keine billigen Autos mehr, denn die gehen (wesentlich deswegen) ins Ausland, wo niemand nach Garantie fragt.
Das Gewährleistungsrisiko ist völlig unkalkulierbar. Als Händler kommt man nur noch dann ungeschoren davon, wenn das Fahrzeug im Kaufvertag als "schrottreifer Teileträger mit Motor- und Getriebeschaden" beschrieben ist.
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