03.06.2013, 22:27
(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Genau so ist es, außer du könntest beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
Hbxx792 :
Die Sachmangelhaftung (vor 2002 auch Gewährleistung genannt) ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Hatte es extra erklärt damit keine Missverständnisse aufkommen.
Ich bin nicht klein, sondern Platzsparend 
