02.06.2013, 16:12
(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Man kann auch "vertraglich" nicht auf sein Recht zur Gewährleistung/Garantie verzichten, das ist nicht gültig !
Im Vertarg kann fast schon alles stehen , es gilt BGB und alle heranzuziehenden Verordnungen für den
Gebraucht - Verkauf von Gegenständen. Schon wenn die AGB 's eines Händlers unvollständig oder falsch sind
sind auch die Verträge zweifelhaft.
Fakt ist - ich kann nicht auf meine gesetzlichen Rechte per Vertrag verzichten !
hbxxx792
Twingo Phase 3/ Bj.2002 - ohne Veränderungen.