02.06.2013, 15:16
Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben

Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie