01.06.2013, 13:17
(01.06.2013, 10:50)Hausen schrieb: An sich nicht weiter wild oder ? Bei schäden in den ersten 6 Monaten greift eh die Gewährleistung und die kann kein Händler bei verkauf an Privat nicht ausschliessen.
Ist das so richtig ?
Das kann ein Händler sowieso nicht ausschließen. Ich glaube das du
das nicht richtig verstanden hast was das genau bedeutet.
Verkauf Händler an Privat :
Die Sachmangelhaftung beträgt bei neuer Ware immer 2 Jahre (Neuwagen, Ersatzteilen usw.)
Bei Gebrauchter Ware (Gebrauchtwagen, Austauschteile) kann sie auf 1 Jahr gekürzt werden wo aber ausdrücklich drauf hingewiesen sein muss in den AGB 's oder im Kaufvertrag.
Tritt in den ersten 6Monaten ein defekt auf so liegt es am Händler zu beweisen das dieser defekt nach der Übergabe an dem Kunden erst aufgetreten ist, also somit bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Ab den Zeitpunkt muss der Käufer beweisen, dass der defekt schon vor der Übergabe vorhanden war.
Die Sachmangelhaftung (vor 2002 auch Gewährleistung genannt) ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Ich bin nicht klein, sondern Platzsparend 
