30.05.2013, 10:40
http://www.shop.recaro-automotive.com/de...5088356998
Zitat:>> Was muß ich bei Fahrzeugen mit Airbags und Gurtstraffern beachten?
Achtung: Veränderungen an Airbags sind immer eintragungspflichtig! Bitte beachten Sie, dass Veränderungen an Airbags generell nach § 19 StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (z. B. auch eine Abschaltung von Airbags für Babysitze). RECARO hat zwar, bis auf wenige Ausnahmen, eine ABE für Sitz mit Konsole, dennoch muß ein solcher Umbau (wie die Deaktivierung von Seitenairbags) durch einen Sachverständigen auf die sachgemäße Durchführung überprüft werden. Nach der Überprüfung MUSS die Eintragung aber durch den Sachverständigen erfolgen. Die Einbauabnahme des Sachverständigen sollte dann bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugpapieren nachgetragen werden - bindend ist jedoch nur der "Blick des Sachverständigen". Des weiteren unterliegen Gurtstraffer und Airbags dem Sprengstoffgesetz. Montagearbeiten an pyrotechnischen Gurtstraffern und Airbags dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden, dass eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit pyrotechnischen Rückhaltesystemen in Werktstatt und Lager hat.