06.04.2013, 17:50
Hab mich grad mal schlau gemacht. Gelbe Nebler sind Tatsächlich erlaubt. §52 STVZO
Jetzt das große Aber:
Natürlich nur wenn sie als Gelbe Scheinwerfer das e-Prüfzeichen erhalten haben, also
so gekauft, bzw ab Werk verbaut wurden.
Weiße Nebler mit gelben Lampen, oder mit Folie nachträglich gelb
zu machen, ist so nicht zulässig.
Was aber bei unserer Französischen Edelware nicht so sehr auffallen dürfte, da die
in Frankreich so noch sehr lange verbaut wurden.
Jetzt das große Aber:
Natürlich nur wenn sie als Gelbe Scheinwerfer das e-Prüfzeichen erhalten haben, also
so gekauft, bzw ab Werk verbaut wurden.
Weiße Nebler mit gelben Lampen, oder mit Folie nachträglich gelb
zu machen, ist so nicht zulässig.
Was aber bei unserer Französischen Edelware nicht so sehr auffallen dürfte, da die
in Frankreich so noch sehr lange verbaut wurden.

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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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