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Grundsätzlich gilt bei TÜV-Eintragungen immer Bestandsschutz. Das bedeutet, wenn ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt erstmals zugelassen wurde, dann muss es die Vorschriften erfüllen, die zu diesem Zeitpunkt gegolten haben.
Fahrzeuge dürfen nicht durch Umbau "verschlechtert" werden. Das bedeutet, einfaches Austragen von nicht vorgeschriebenen Seitenairbags (bloß weil du zu faul bist, sie zu reparieren zB) kann daran scheitern. Das gilt aber nicht, wenn ein anderer Umstand (zB andere Sitze) die Veränderung mit sich bringt, wenn die Seitenairbags nicht vorgeschrieben waren. Auch werden Fahrzeuge nach EG-Vorschriften mit COC zugelassen. Das bedeutet, dass sie auch nach EG-Vorschriften ausgerüstet sein müssen. Zugelassen können werden können sie aber auch nach den deutschen Vorschriften (StVZO). Da gelten andere Regeln. Daher kann etwas ausgetragen werden, was zB nach EG Vorschrift ist, nicht jedoch nach StVZO (Beispiel 3. Bremsleuchte).
Ein Beispiel: ABE-Fahrzeuge (hier ein Mokick) dürfen nicht so verändert werden, dass das vorgeschriebene Kennzeichen nicht mehr dranpasst.
ABER: Durch Einbau eines anderen Motors wurde aus dem Mokick ein Kraftrad. Das Kraftradkennzeichen passte nicht dorthin, wo vorher das Mokickkennzeichen angebracht war. Daher gab es eine Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Nummernschild.
Oder: Ein Kraftrad darf nicht lauter werden, als es ist. ABER: Durch Entdrosselung stieg die Motorleistung und die Geräuschemission.
Das ist legal, solange die für das Baujahr geltenden Werte nicht überschritten werden. Einfach ein Loch in den Auspuff bohren wäre nicht eintragungsfähig gewesen.
Wegen der Eintragungsfähigkeit den Hersteller kontaktieren. Genaue Bezeichnung des Sitzes eruieren und dort fragen.
Am besten die Zulassung mit an König mailen.
Grundsätzlich gilt bei TÜV-Eintragungen immer Bestandsschutz. Das bedeutet, wenn ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt erstmals zugelassen wurde, dann muss es die Vorschriften erfüllen, die zu diesem Zeitpunkt gegolten haben.
Fahrzeuge dürfen nicht durch Umbau "verschlechtert" werden. Das bedeutet, einfaches Austragen von nicht vorgeschriebenen Seitenairbags (bloß weil du zu faul bist, sie zu reparieren zB) kann daran scheitern. Das gilt aber nicht, wenn ein anderer Umstand (zB andere Sitze) die Veränderung mit sich bringt, wenn die Seitenairbags nicht vorgeschrieben waren. Auch werden Fahrzeuge nach EG-Vorschriften mit COC zugelassen. Das bedeutet, dass sie auch nach EG-Vorschriften ausgerüstet sein müssen. Zugelassen können werden können sie aber auch nach den deutschen Vorschriften (StVZO). Da gelten andere Regeln. Daher kann etwas ausgetragen werden, was zB nach EG Vorschrift ist, nicht jedoch nach StVZO (Beispiel 3. Bremsleuchte).
Ein Beispiel: ABE-Fahrzeuge (hier ein Mokick) dürfen nicht so verändert werden, dass das vorgeschriebene Kennzeichen nicht mehr dranpasst.
ABER: Durch Einbau eines anderen Motors wurde aus dem Mokick ein Kraftrad. Das Kraftradkennzeichen passte nicht dorthin, wo vorher das Mokickkennzeichen angebracht war. Daher gab es eine Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Nummernschild.
Oder: Ein Kraftrad darf nicht lauter werden, als es ist. ABER: Durch Entdrosselung stieg die Motorleistung und die Geräuschemission.
Das ist legal, solange die für das Baujahr geltenden Werte nicht überschritten werden. Einfach ein Loch in den Auspuff bohren wäre nicht eintragungsfähig gewesen.
Wegen der Eintragungsfähigkeit den Hersteller kontaktieren. Genaue Bezeichnung des Sitzes eruieren und dort fragen.
Am besten die Zulassung mit an König mailen.