08.10.2012, 04:04
Nach deutschem Recht muss man die ABE mitführen, nach europäischem nicht. Kannst es dir also aussuchen. 
Bei meinen in.pro Klarglasrückleuchten für den Ford Ka war damals z.B. auch keine ABE dabei, sondern lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
(Mein Roller wiederrum hat ein nachgerüstetes zweites Bremslicht unterm Gepäckkoffer, weil das originale ungefähr die Leuchtkraft eines Teelichts hat. Nach dt. Zulassungsordnung nicht erlaubt, nach europäischer schon -> HU bestanden und für gut befunden, nachdem der Prüfer beide Paragraphen nachgeschlagen hatte. Und nein, auch dafür ist keine ABE vorhanden, da nach deutschem Recht ja gar nicht zulässig.)
Bei meinen in.pro Klarglasrückleuchten für den Ford Ka war damals z.B. auch keine ABE dabei, sondern lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
(Mein Roller wiederrum hat ein nachgerüstetes zweites Bremslicht unterm Gepäckkoffer, weil das originale ungefähr die Leuchtkraft eines Teelichts hat. Nach dt. Zulassungsordnung nicht erlaubt, nach europäischer schon -> HU bestanden und für gut befunden, nachdem der Prüfer beide Paragraphen nachgeschlagen hatte. Und nein, auch dafür ist keine ABE vorhanden, da nach deutschem Recht ja gar nicht zulässig.)
Dark Champagne
Twingo Initiale Paris C06 Bj.00 — 1,2 8V D7F
Ab Werk: Leder, Klimaanlage, E-Paket, NSW, Funk-ZV, Servo, WFS.
Nachgerüstet: Dunlop SP Sport 2000 175/50 auf Intra T-Line Felgen 7Jx13",
Eibach Sportfedern 30mm VA/HA, Sebring ESD, K&N Filter,
schwarze MTS Rückleuchten & Seitenblinker, Twiputer.
Twingo Initiale Paris C06 Bj.00 — 1,2 8V D7F
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Eibach Sportfedern 30mm VA/HA, Sebring ESD, K&N Filter,
schwarze MTS Rückleuchten & Seitenblinker, Twiputer.


