23.06.2012, 15:27
(22.06.2012, 22:55)mkay1985 schrieb: bzw. dass man nur mit blaulicht keinerlei sonderrechte hat?
Das stimmt nicht, Klaar haben Einsatzfahrzeuge Sonderrechte sobald sie im Einsatz sind.
Beispiel sie fahren über Rot, Zu Schnell, Auf Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen verkehrt herum und und und..
Das sind sonderrechte... und in 99% der Fälle sind NICHT die Fahrer vom Einsatzfahrzeug schuld, die haben Jahrelange Berufserfahrung... Es sind die " normalen " Autofahrer...
So viel dazu.
Schade um die Fahrerin.