05.05.2012, 11:46
Wenn das Gutachten abgelaufen ist, kann es als Arbeitsunterlage für eine Begutachtung im Rahmen der Prüfung nach §21 StVZO verwendet werden.
Soweit ich weiß.
Vielleicht mal den Felgenhersteller anrufen, ob es ein neues Gutachten gibt.
Habe im Netz nur dieses hier gefunden
MfG Prod
Edit: Rowdy war schneller =)
Soweit ich weiß.
Vielleicht mal den Felgenhersteller anrufen, ob es ein neues Gutachten gibt.
Habe im Netz nur dieses hier gefunden
MfG Prod
Edit: Rowdy war schneller =)
MfG Prod
In gedenken an ...
Mein Twingo
Shaun-Sound XD
Wissen ist Macht. Unwissenheit macht nichts.