11.01.2012, 17:59
Kann man schon.
Die Versicherung wird das Unfallopfer entschädigen und kann je nach Sachlage den Versicherungsnehmer unbegrenzt in Regress nehmen.
Beispiel ein vorsätzlicher "Unfall".
Ich bin über den modifizierten Thread auch nicht sonderlich glücklich, vorher war das eine Anleitung zur Demontage der Kombianzeige.
Die Versicherung wird das Unfallopfer entschädigen und kann je nach Sachlage den Versicherungsnehmer unbegrenzt in Regress nehmen.
Beispiel ein vorsätzlicher "Unfall".
Ich bin über den modifizierten Thread auch nicht sonderlich glücklich, vorher war das eine Anleitung zur Demontage der Kombianzeige.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen