11.01.2012, 17:06
(11.01.2012, 13:15)kaest schrieb: Aufgrund dieser Umbauten ist die Typengenehmigung erloschen, das KFZ daher nicht mehr ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen - und die Haftpflichtversicherung ist damit von der Schadenersatzleistung befreit.
So ein Käse wird immernoch verbreitet? Ein Erlöschen der BE hat nicht zwangsläufig das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge, schon ganricht bei der Haftpflicht!
Der Umbau muss den Unfall verursacht haben oder DIREKT mit ihm in Zusammenhang stehen.
Bei Kaskoversicherung und Co. ist das was anderes, aber aus der Haftpflicht kann man nicht einfach ausgeschlossen werden!