08.01.2012, 14:35
Die Fußraumbeleuchtung darf auch immer an sein, wenn:
- Sie die Insassen, speziell den Fahrer, nicht blendet, oder anderweitig in der Sicht einschränkt.
- Nicht aus dem Fahrzeug herausscheint!
Da dürfte kein Polizist was dazu zu sagen haben. Warum auch?
Sollte halt von außen nicht so wirken, als hättest du nen Baustrahler zwischen den Beinen
- Sie die Insassen, speziell den Fahrer, nicht blendet, oder anderweitig in der Sicht einschränkt.
- Nicht aus dem Fahrzeug herausscheint!
Da dürfte kein Polizist was dazu zu sagen haben. Warum auch?
Sollte halt von außen nicht so wirken, als hättest du nen Baustrahler zwischen den Beinen
