27.10.2011, 21:35
(27.10.2011, 21:24)Mcbull schrieb: Befestigungspunkte kann man ja machen =)
Muss sowas überhaupt eingetragen werden? Ich habe mal von einem Plastikersatz aus Blech gelesen, also die Abdeckung vorne. Da stand nichts von "in der STVO nicht zugelassen"
Ich weiss es leider auch ned genau, aber bei nem Seitenschweller aus VA und Probleme mit dem lieben blauen Verein, kann ich es mir schon bildlich vorstellen!
MFG
Daniel
Daniel
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