12.08.2011, 16:22
Falls ich das Richtig verstanden hab und die Fahrzeuge Parken "AUF" ihrem Grundstück, also nicht auf Öffentlichen Strassenland, läst die Polizei auch nichts Abschleppen. Das muß der Grundstücksbesitzer selber machen und auch erst mal selber Bezahlen, um die kosten dann von dem Falschparker wieder Zivilrechtlich einzuklagen. Ob es das alles wert ist muss jeder selbst wissen.
![[Bild: twingo-25171351-YEO.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2011/06/twingo-25171351-YEO.jpg)