12.08.2011, 15:57
Nein,darfst du nicht,weil du dich damit der Behinderung und Nötigung strafbar machst.mach beim nächsten mal Fotos.nimm zeugen dazu und Ruf die Polizei und mach ne Anzeige wegen Behinderung(du kommst durch dasfalschparken nicht mehr auf dein Grundstück).
Der Falschparker wird es sich beim nächsten mal überlegen ob er wieder dort parkt.
Der Falschparker wird es sich beim nächsten mal überlegen ob er wieder dort parkt.