18.04.2011, 09:12
Ganz wichtig, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, denn die gegnerische Versicherung begleichen muss, hast DU freie Wahl der Werkstatt.
Du musst nicht zu der Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung.
Gruß,
Paddel
Du musst nicht zu der Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung.
Gruß,
Paddel