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Darf ich die Spurverbreitung verbauen?
#5
Mal ganz davon abgesehen dass du kein Gutachten hast, hast du mit deinen T-Lines dann eine ET von +08.
Die ET-Grenze liegt beim Twingo offiziell bei ET +11 - eine Eintragung ist demnach nur mit Achsfestigkeitsgutachten drin.
Das würde ich auch noch vorher abklären.
Ansonsten wegen dem Gutachten bei FK nachfragen - die wollen halt auch was dafür sehen (Geld)!
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RE: Darf ich die Spurverbreitung verbauen? - von Wolda - 10.03.2011, 17:51

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